Recht und Versicherung
Hilfreiche Formulare
(Hinweis: Zum Ausfüllen der Formulare müssen die PDF-Dateien ggf. mit Adobe Reader geöffnet werden)
Vorbereitung und Durchführung einer Freizeit
- Checkliste "Planungsablauf für die Vorbereitung"Diese Checkliste gibt einen Überblick, was bei der Planung und Durchführung einer Ferienfreizeit beachtet werden muss.
Kirchliche Einrichtungen als Reiseveranstalter
Für den Fall, dass kirchliche Träger Reisen durchführen, müssen diese vorab im Bischöflichen Generalvikariat angemeldet werden.
- Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen" für Kirchengemeinden(per E-Mail an Leistungszentrum Kirchengmeinde: leistungszentrum@bgv-trier.de)
- Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen von Dekanaten" für Dekanate(per E-Mail an das Sekretariat des Zentralbereiches 1: jessica.duncker@bgv-trier.de)
- Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB)Wenn die kirchliche Einrichtung Reiseveranstalter ist, ist der Ausschreibung ein ausgefülltes Formblatt beizulegen. Die Word-Datei ist für die Mehrzahl der in der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit durchgeführten Reisen angepasst. Es sind mehrere Gestaltungshinweise gestrichen und die Stellen, an denen etwas ergänzt bzw. weggestrichen werden muss, farblich markiert. Die Bearbeitungshinweise müssen vor Weitergabe an die Teilnehmer gelöscht werden.
Das gesamte Formblatt ist als Anlage 11 zu Art. 250 E6B6B hier abrufbar.
Anmeldung von Teilnehmenden / Einverständniserklärung
- Anmeldeformular | EinverständniserklärungGrundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche zu Maßnahmen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit (Gruppenstunden, Freizeiten, Tagesausflüge usw.) durch die Personensorgeberechtigten angemeldet sein. Damit wird die Aufsichtspflicht übertragen. Wenn die Veranstalter einer Maßnahme Unternehmungen planen, die grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, müssen in jedem Fall besondere Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrradtouren, Schwimmbadbesuche, Kletter- oder Trekkingtouren und andere nicht alltägliche Unternehmungen. Die Word-Datei ist an die Veranstaltungsart und die geplanten Aktivitäten anzupassen.
- Vorlage "Datenschutzerklärung" Die Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten müssen im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Daten, also im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung, darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht (§ 15 KDG). In der Word-Datei muss die für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle eingetragen werden. Außerdem müssen alle Stellen aufgelistet werden, an die Daten weitergegeben werden. Die Angaben variieren also von Veranstaltung zu Veranstaltung.
- Merkblatt des Robert-Koch-Instituts "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz"Die Leitung der Einrichtung bzw. des Ferienlagers muss ihre Teilnehmenden (bei Minderjährigen deren Personensorgeberechtigten) vor dem Beginn der Betreuung oder des Ferienlagers darüber informieren, dass sie bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen nicht die Einrichtung besuchen bzw. am Ferienlager teilnehmen dürfen.
Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.htm
Betreuungspersonen
Im Rahmen der Beauftragung von ehrenamtlichen Betreuungspersonen sind Träger und Leitung zur umfassenden Information verpflichtet:
- Formblatt "Datenschutzverpflichtung gemäß § 5 KDG Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"Vor der ersten Teilnahme an der Maßnahme sind die Betreuungspersonen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
- Formular für die Antragstellung bei der zuständigen örtlichen MeldebehördeJe nach Art der Maßnahme müssen die Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen.
Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Trier Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz schreibt die verbindliche Unterschrift einer Verpflichtungserklärung für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich vor.
- Merkblatt des Robert-Koch-Instituts "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz"Die Leitung der Einrichtung bzw. des Ferienlagers muss ihre Betreuungspersonen vor dem Beginn der Betreuung oder des Ferienlagers darüber informieren, dass sie bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen nicht die Einrichtung besuchen bzw. am Ferienlager teilnehmen dürfen.
- Vorlage "Belehrung für Betreuungspersonen gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz"Es wird außerdem empfohlen, ehrenamtliche Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 zu informieren.
Unfall
- Vorlage "Verbandbuch"Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle zu dokumentieren. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten.
- Informationsblatt "Versicherungen für Unfälle und Schäden bei der Bolivien - Kleidersammlung"Die Boliviensammlung ist eine wichtige Aktion der Bolivienpartnerschaft der Katholischen Jugend im Bistum Trier. Bei Unfällen bzw. Schäden im Rahmen der Kleidersammlung gelten bestimmte Regelungen.
Filmvorführung
Antrag "AVMZ-Vorführlizens" für eine Vorführerlaubnis zum legalen, rechtlich abgesicherten Filmeinsatz für ausgewählte Titel Bei Vorführungen urheberrechtlich geschützter Filme auf DVD oder anderen Formaten (z.B. Video) muss eine Vorführgenehmigung erworben werden.
Dir Vorführerlaubnis kann auch per E-Mail hier beantragt und erteilt werden.
GEMA
Die GEMA regelt die Nutzung von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen.
Anmeldung / Fragebogen "Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden u.Ä."