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Downloads

Hier findest Du zahlreiche Downloads und Broschüren:

Verhaltenskodex

Rahmenordnung

Verpflichtungserklärung

Selbstauskunftserklärung für ehrenamtlich Tätige

Antragsformular erweitertes Führungszeugnis

Broschüre: "Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit"

Informationen/Anregungen/Arbeitsmaterialien

Die Broschüre soll einen Beitrag dazu leisten, Ferienfreizeiten, Gruppenstunden und andere Aktivitäten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit noch sicherer zu machen, um den Teilnehmenden unvergessliche Erlebnisse zu ermöglichen.

Diese Materialien sensibilisieren für die Rechte von Mädchen und Jungen. Sie regen zum Nachdenken über Veränderungen an; z.B. wenn es darum geht, Spiele so zu gestalten, dass sie die Rechte und Bedürfnisse der Teilnehmenden achten.

Inhalt: Kinderrechte, Schulung von Leitungsteams, Wimmelbilder, Checklisten, Verpflichtungserklärung, Verbesserungsmanagement, Elternarbeit, Materialien. Die Broschüre kann auch bei der Abteilung Jugend direkt bezogen werden.

Broschüre: "Kinder schützen"

Hier finden Sie die Infobroschüre „Kinder schützen“ für (ehrenamtliche) Gruppenleiter_innen in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit.

Broschüre: "Prävention sexualisierter Gewalt"

Die Arbeitshilfe informiert über Änderungen zum Bundeskinderschutzgesetz und hilft bei der Umsetzung dessen, was nun für ehrenamtlich Tätige in der katholischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit zu tun ist. Die Kapitel eins bis drei liefern Hintergrundinformationen über sexualisierte Gewalt, Elemente der Präventionsarbeit und das oben bereits genannte Bundeskinderschutzgesetz und seine Inkraftsetzung. In Kapitel vier und fünf gibt es ganz konkrete Handlungsschritte, die als Haupt- und Ehrenamtliche wichtig sind. In Kapitel sechs und sieben sind nützliche Links und Kontaktadressen sowie wichtige Dokumente zusammengefasst.

Konzept zur sexualpädagogischen Arbeit in der Kinder- und Jugendpastoral

Sexuelle Bildung in der Kinder- und Jugendpastoral im Bistum Trier findet im Bereich der informellen Bildung statt. Das Konzept zur sexualpädagogischen Arbeit versucht zu beschreiben, was sexuelle Bildung im kirchlichen Kontext von Kinder- und Jugendarbeit sein kann. Es richtet sich an alle hauptamtlichen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendpastoral im Bistum Trier und bietet einen Rahmen, an dem sie sich orientieren können.

Das Handbuch für die Schulungsarbeit im Bistum Trier

Das Handbuch für die Schulungsarbeit im Bistum Trier (+ Material-CD) kann bei der Abteilung Jugend bezogen werden.

Das Handbuch will einen Beitrag leisten, wichtige Grundlagen für die Schulungsarbeit aufzuzeigen und gemeinsame Qualitätsstandards für die Ausbildung im Bistum Trier zu entwickeln. Es richtet sich an hauptberufliche und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Schulungsteams, die Schulungen planen und durchführen. Neben einigen grundlegenden Gedanken zu Ausbildungszielen und Ausbildungsverfahren für ehrenamtliche MitarbeiterInnen enthält das Handbuch außerdem Methoden für die Durchführung von Schulungen, mit denen situationsgerechte Schulungsmaßnahmen konzipiert werden können.
Die in diesem Handbuch beschriebenen Inhalte erfüllen die inhaltlichen Qualitätsstandards der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zum Erwerb der Jugendleiterkarte (Juleica).

Baustein „Schutz des Kindeswohls“

In der letzten Zeit ist das Thema der Kindeswohlgefährdung im besonderen Maße in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, was mitunter an der Berichterstattung über spektakuläre Fälle bzw. Lebenssituationen von misshandelten oder verwahrlosten Kindern in den Medien liegt.
Doch das Thema Kindeswohlgefährdung wird nicht nur von der Öffentlichkeit in den Blick genommen, auch im Fachkreis der Kinder- und Jugendarbeit ist die Debatte neu entfacht, seit der Gesetzgeber durch  Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (im § 8a SGB VIII, § 72a SGB VIII) die Erwartungen und die rechtlichen Vorgaben betreffend des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung präzisiert.
Aufgrund der Aktualität und Wichtigkeit dieses Themas hat die Fachkonferenz Schulung, Ausbildung und Jugendverbandsarbeit im Bistum Trier entschieden, das „Handbuch für die Schulungsarbeit im Bistum Trier“ mit dem Baustein „Schutz des Kindeswohls“ zu ergänzen.
Denn das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen, muss das Anliegen aller Aktiven in der Jugendarbeit sein. Dementsprechend heißt es:
Nicht wegschauen, sondern helfen!
Dieser Baustein soll ehrenamtliche GruppenleiterInnen für das Thema Kindeswohl(-gefährdung) sensibilisieren und qualifizieren.

Das Handbuch (inkl. Material-CD) kann bei der Abteilung Jugend angefordert werden.

Hier findest du bei uns alle Informationen rund um die Zuschüsse.

Zielen und Aufgaben kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit

Wir orientieren uns an den „Zielen und Aufgaben kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit – Leitlinien für das Bistum Trier“. Diese Leitlinien gehen aus vom Auftrag der Kirche zum Dienst am Menschen und zur Begleitung ihres Lebens im Licht des Glaubens. Wir möchten junge Menschen unterstützen, ein eigenverantwortlich geführtes und glückendes Leben in Gemeinschaft zu entwickeln – also helfen, ihren Weg zu finden.

Arbeitshilfe „Alles was recht ist…"

Die Arbeitshilfe „Alles was recht ist…“ richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit im Bistum Trier, die als Leitungen von Kinder- und Jugendgruppen, Tagesausflügen, Ferienfreizeiten oder als Betreuungspersonen tätig sind. Sie behandelt ein Thema, das – wenngleich nicht das wichtigste für die Kinder- und Jugend(verbands)arbeit – eines ist, das jede und jeden betrifft und einige Kenntnisse für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt.

Dabei darf das Thema Recht und Versicherung nicht erst dann angesprochen werden, wenn bereits etwas passiert ist. Die Arbeitshilfe will dazu beitragen, jeden Einzelnen und jede Einzelne anzuregen, sich vor jeder Aktion Gedanken zu machen.

Die Arbeitshilfe kann in der Schulungsarbeit eingesetzt werden bzw. diese sinnvoll ergänzen.

Rahmenrichtlinien - Diözesane Eckpunkte für die Kirchen der Jugend im Bistum Trier

Broschüre „Kinder- und Jugendhilfe"

Die katholische Kirche ist einer der großen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Beim ersten diözesanen Tag der Jugendhilfe im November 2009 haben sich die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft im Bistum Trier auf Leitlinien und Eckpunkte ihrer Arbeit verständigt. Die wurden von der Bistumsleitung im August 2010 verabschiedet. Sie bieten eine Vergewisserung darüber, auf welchem Fundament kirchliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe steht und was ihr pastoraler und gesellschaftlicher Auftrag ist. Die Leitlinien tragen zur Formulierung von Entscheidungskriterien für das politische Handeln der katholischen Akteure bei. Sie formulieren Optionen, die die Richtschnur der jugendhilfepolitischen Aktivitäten der katholischen Vertreter_innen in den Gremien und Ausschüssen bilden. Darüber hinaus gibt der Text Anregungen für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste, worin Schwerpunkte des Engagements katholischer Kinder- und Jugendhilfe liegen.

Die Broschüre „Kinder- und Jugendhilfe - Leitlinien und Eckpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft im Bistum Trier“ kann bei der Abteilung Jugend bezogen werden.

Vorbereitung und Durchführung einer Freizeit

Checkliste "Planungsablauf für die Vorbereitung"

Diese Checkliste gibt einen Überblick, was bei der Planung und Durchführung einer Ferienfreizeit beachtet werden muss.

Checkliste Hygiene

Diese Checkliste hilft bei der Erstellung eines Hygieneplans.

Kirchliche Einrichtungen als Reiseveranstalter

Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen" von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden Pastoraler Raum (PastR)

Für den Fall, dass kirchliche Träger Reisen durchführen, müssen diese vorab im Bischöflichen Generalvikariat angemeldet werden. (per E-Mail an Leistungszentrum Kirchengemeinde: leistungszentrum@bgv-trier.de)

Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen von Dekanaten"

Für den Fall, dass kirchliche Träger Reisen durchführen, müssen diese vorab im Bischöflichen Generalvikariat angemeldet werden. (per E-Mail an das Sekretariat des Zentralbereiches 1: jessica.duncker@bgv-trier.de)

Formblatt zur Unterrichtung der reisenden Person bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB)

Wenn die kirchliche Einrichtung Reiseveranstalter ist, ist der Ausschreibung ein ausgefülltes Formblatt beizulegen. Die Word-Datei ist für die Mehrzahl der in der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit durchgeführten Reisen angepasst. Es sind mehrere Gestaltungshinweise gestrichen und die Stellen, an denen etwas ergänzt bzw. weggestrichen werden muss, farblich markiert. Die Bearbeitungshinweise müssen vor Weitergabe an die Teilnehmenden gelöscht werden.

Anmeldung von Teilnehmenden / Einverständniserklärung

Anmeldeformular | Einverständniserklärung

Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche zu Maßnahmen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit (Gruppenstunden, Freizeiten, Tagesausflüge usw.) durch die Personensorgeberechtigten angemeldet sein. Damit wird die Aufsichtspflicht übertragen. Wenn die Veranstalter einer Maßnahme Unternehmungen planen, die grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, müssen in jedem Fall besondere Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrradtouren, Schwimmbadbesuche, Kletter- oder Trekkingtouren und andere nicht alltägliche Unternehmungen. Die Word-Datei ist an die Veranstaltungsart und die geplanten Aktivitäten anzupassen.

Vorlage "Datenschutzerklärung"

Die Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten müssen im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Daten, also im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung, darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht (§ 15 KDG). In der Word-Datei muss die für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle eingetragen werden. Außerdem müssen alle Stellen aufgelistet werden, an die Daten weitergegeben werden. Die Angaben variieren also von Veranstaltung zu Veranstaltung.

Anmeldung von Teilnehmenden / Einverständniserklärung bei digitalen Veranstaltungen

Anmeldeformular / Einverständniserklärung Videokonferenz / Online-Meeting
Anmeldeformular / Einverständniserklärung Videokonferenz / Online-Meeting

Infektionsschutzgesetz

Merkblatt des Robert-Koch-Instituts "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz"
 
Die Leitung der Einrichtung bzw. des Ferienlagers muss ihre Teilnehmenden (bei Minderjährigen deren Personensorgeberechtigten) vor dem Beginn der Betreuung oder des Ferienlagers darüber informieren, dass sie bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen nicht die Einrichtung besuchen bzw. am Ferienlager teilnehmen dürfen.

Betreuungspersonen

Formblatt "Einwilligung, Datenschutz und Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis zur Gewährleistung ehrenamtlicher Mitarbeit“
 

Für folgende Zwecke:

  • Der Träger der Maßnahme muss die Einwilligung der ehrenamtlichen Betreuungsperson einholen, um deren Daten verarbeiten zu dürfen.
  • Ebenso muss die Betreuungsperson informiert werden, wie der Träger mit ihren personenbezogenen Daten umgeht.
  • Vor der ersten Teilnahme an der Maßnahme sind die Betreuungspersonen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Formular für die Antragstellung bei der zuständigen örtlichen Meldebehörde
 

Je nach Art der Maßnahme müssen die Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen.

Verpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige
Vorlage "Belehrung für Betreuungspersonen gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz"
 
Es wird außerdem empfohlen, ehrenamtliche Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 zu informieren.

Unfall

Vorlage "Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen"
 
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle zu dokumentieren. Im Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (ehemals Verbandbuch) müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten.

Filmvorführung

Antrag "AVMZ-Vorführlizens" für eine Vorführerlaubnis zum legalen, rechtlich abgesicherten Filmeinsatz für ausgewählte Titel 
 

Bei Vorführungen urheberrechtlich geschützter Filme auf DVD oder anderen Formaten (z.B. Video) muss eine Vorführgenehmigung erworben werden.

Dir Vorführerlaubnis kann auch per E-Mail hier beantragt und erteilt werden.

GEMA

Anmeldung / Fragebogen "Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden u.Ä."
 
Die GEMA regelt die Nutzung von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen.