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Recht und Versicherung

„Alles was recht ist…“

Die Arbeitshilfe „Alles was recht ist…“ richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit im Bistum Trier, die als Leitungen von Kinder- und Jugendgruppen, Tagesausflügen, Ferienfreizeiten oder als Betreuungspersonen tätig sind. Sie behandelt ein Thema, das jede und jeden betrifft und einige Kenntnisse für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt.

Dabei darf das Thema Recht und Versicherung nicht erst dann angesprochen werden, wenn bereits etwas passiert ist. Die Arbeitshilfe will dazu beitragen, jeden Einzelnen und jede Einzelne anzuregen, sich vor jeder Aktion Gedanken zu machen.

Die Arbeitshilfe kann in der Schulungsarbeit eingesetzt werden bzw. diese sinnvoll ergänzen.

Sie ersetzt nicht eine fundiert rechtliche Beratung im Einzelfall, da es immer sehr auf die jeweils konkrete Situation ankommt.

Neben Situationen von A bis Z werden folgende Themen aufgegriffen: Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Kindeswohl(gefährdung), Gesundheitsvorsorge und Infektionsschutzgesetz, Datenschutz und Versicherungen.

Die Arbeitshilfe wird regelmäßig in der Online-Fassung aktualisiert und ist hier in der jeweils neuesten Form abzurufen. Um immer auf dem neusten Stand zu bleiben, kannst du dich mit deiner Mailadresse an jugend(at)bistum-trier.de  wenden, sodass wir dich bei umfassenden Erneuerungen in der Broschüre informieren.

Du findest die aktuelle Fassung hier!

Hier findest Du zahlreiche Hinweise und Downloads aus der Broschüre:

Checkliste "Planungsablauf für die Vorbereitung"

Diese Checkliste gibt einen Überblick, was bei der Planung und Durchführung einer Ferienfreizeit beachtet werden muss.

Checkliste Hygiene

Diese Checkliste hilft bei der Erstellung eines Hygieneplans.

Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen" von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden Pastoraler Raum (PastR)

Für den Fall, dass kirchliche Träger Reisen durchführen, müssen diese vorab im Bischöflichen Generalvikariat angemeldet werden. (per E-Mail an Leistungszentrum Kirchengemeinde: leistungszentrum@bgv-trier.de)

Formblatt "Anmeldung von Maßnahmen & Veranstaltungen von Dekanaten"

Für den Fall, dass kirchliche Träger Reisen durchführen, müssen diese vorab im Bischöflichen Generalvikariat angemeldet werden. (per E-Mail an das Sekretariat des Zentralbereiches 1: jessica.duncker@bgv-trier.de)

Formblatt zur Unterrichtung der reisenden Person bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB)

Wenn die kirchliche Einrichtung Reiseveranstalter ist, ist der Ausschreibung ein ausgefülltes Formblatt beizulegen. Die Word-Datei ist für die Mehrzahl der in der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit durchgeführten Reisen angepasst. Es sind mehrere Gestaltungshinweise gestrichen und die Stellen, an denen etwas ergänzt bzw. weggestrichen werden muss, farblich markiert. Die Bearbeitungshinweise müssen vor Weitergabe an die Teilnehmenden gelöscht werden.

Anmeldeformular | Einverständniserklärung

Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche zu Maßnahmen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit (Gruppenstunden, Freizeiten, Tagesausflüge usw.) durch die Personensorgeberechtigten angemeldet sein. Damit wird die Aufsichtspflicht übertragen. Wenn die Veranstalter einer Maßnahme Unternehmungen planen, die grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, müssen in jedem Fall besondere Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrradtouren, Schwimmbadbesuche, Kletter- oder Trekkingtouren und andere nicht alltägliche Unternehmungen. Die Word-Datei ist an die Veranstaltungsart und die geplanten Aktivitäten anzupassen.

Vorlage "Datenschutzerklärung"

Die Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten müssen im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Daten, also im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung, darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht (§ 15 KDG). In der Word-Datei muss die für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle eingetragen werden. Außerdem müssen alle Stellen aufgelistet werden, an die Daten weitergegeben werden. Die Angaben variieren also von Veranstaltung zu Veranstaltung.

Anmeldeformular / Einverständniserklärung Videokonferenz / Online-Meeting
Anmeldeformular / Einverständniserklärung Videokonferenz / Online-Meeting

Merkblatt des Robert-Koch-Instituts "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz"
 
Die Leitung der Einrichtung bzw. des Ferienlagers muss ihre Teilnehmenden (bei Minderjährigen deren Personensorgeberechtigten) vor dem Beginn der Betreuung oder des Ferienlagers darüber informieren, dass sie bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen nicht die Einrichtung besuchen bzw. am Ferienlager teilnehmen dürfen.

Formblatt "Einwilligung, Datenschutz und Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis zur Gewährleistung ehrenamtlicher Mitarbeit“
 

Für folgende Zwecke:

  • Der Träger der Maßnahme muss die Einwilligung der ehrenamtlichen Betreuungsperson einholen, um deren Daten verarbeiten zu dürfen.
  • Ebenso muss die Betreuungsperson informiert werden, wie der Träger mit ihren personenbezogenen Daten umgeht.
  • Vor der ersten Teilnahme an der Maßnahme sind die Betreuungspersonen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Formular für die Antragstellung bei der zuständigen örtlichen Meldebehörde
 

Je nach Art der Maßnahme müssen die Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen.

Verpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige
Vorlage "Belehrung für Betreuungspersonen gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz"
 
Es wird außerdem empfohlen, ehrenamtliche Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 zu informieren.

Vorlage "Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen"
 
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle zu dokumentieren. Im Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (ehemals Verbandbuch) müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten.

Antrag "AVMZ-Vorführlizens" für eine Vorführerlaubnis zum legalen, rechtlich abgesicherten Filmeinsatz für ausgewählte Titel 
 

Bei Vorführungen urheberrechtlich geschützter Filme auf DVD oder anderen Formaten (z.B. Video) muss eine Vorführgenehmigung erworben werden.

Dir Vorführerlaubnis kann auch per E-Mail hier beantragt und erteilt werden.

Anmeldung / Fragebogen "Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden u.Ä."
 
Die GEMA regelt die Nutzung von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen.