Die Förderhöchstsumme der Jugendstiftung des Bistums Trier beträgt für eine Maßnahme 1.000 Euro.
Maßnahmen, die durch eine kirchliche oder staatliche Regelförderung ausreichend finanziert sind, werden nicht bezuschusst (z. B. Ferienfreizeiten, Gruppenleiterschulungen, etc.). Es werden keine Maßnahmen bezuschusst, die bereits durchgeführt wurden. Der Antrag ist also vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Die Anträge sind bis zum 31. März und bis zum 30. September eines jeden Jahres einzureichen.